Geschrieben von: Sabine Ruthenfranz
Fachjournalistin Heimtier-Marketing & Katzenmedizin

Du kannst es mir glauben: Auch ich kann es nicht mehr hören! Die DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) hält uns alle ganz schön auf Trab. Aber wie heißt es so schön? „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“. Deshalb möchte ich dir hier kurz und knapp ein paar Infos zum letzten Gerichtsurteil geben und erklären, was es für dich und deine Homepage bedeutet.

Es gibt ein neues Gerichtsurteil, welches für den Betrieb von Homepages relevant ist. Betreibst du eine Homepage, solltest du nachsehen oder nachsehen lassen, in wie fern tatsächlich für dich Handlungsbedarf besteht. Da man vor allem als Laie, auf den ersten Blick nicht erkennen kann, ob deine Internetseite betroffen ist, wirst du vermutlich deinen Dienstleister des Vertrauens zu Rate ziehen müssen. Meine Kundinnen und Kunden werden diesbezüglich separat von mir informiert.

Was sind Cookies?

Cookies sind in diesem Fall keine Kekse 😉 Gemeint sind kleine Dateien, die beim Besuch einer Homepage (meist vom Benutzer unbemerkt) auf deinem Computer abgespeichert werden. Das ist an sich erst einmal nichts Schlimmes. Denn Cookies sorgen zum Beispiel dafür, dass eine bereits besuchte Homepage beim nächsten Besuch schneller lädt, die Auswahl einer Sprache abgespeichert wird und vieles mehr. Aber man kann damit natürlich auch noch andere Dinge machen. Dazu gleich mehr.

Worum es gerade geht!

Du hast sicher schon bemerkt, dass man mittlerweile auf fast allen Internetseiten durch eine Texteinblendung darauf aufmerksam gemacht wird, dass die jeweilige Internetseite sogenannte „Cookies“ verwendet. Das war bisher in der Regel wirklich nur ein Hinweis, ohne eine technische Funktion dahinter. 

Als Homepagebesucher hatte man also die Wahl: Entweder akzeptierte man einfach, dass die Internetseite Cookies verwendet und surfte munter weiter. Oder man wollte das nicht und hat die betreffende Homepage folglich meiden müssen. Das war eine ganz simple Lösung. Und genau das darf man seit dem Gerichtsurteil des EuGH vom 1.10.19 nicht mehr. Man muss technisch dafür sorgen, dass der Homepagebesucher selbst entscheiden kann, was er zulassen möchte und was nicht.

Weshalb die ganze Aufregung?

Es ist so, dass man mit Cookies auch das „Nutzerverhalten“ analysieren kann. Das ist zum Beispiel ganz spannend, wenn man als Seitenbetreiber wissen möchte, was die Homepagebesucher eigentlich auf der Homepage machen. Warum kommen sie zum Beispiel vorbei und kaufen nicht? Das ist so ein typischer Nutzungsfall. Dabei werden die Analysedaten zwar normalerweise anonymisiert, aber dennoch gibt es Vorbehalte gegen solche Auswertungen.

Und ein weiterer Klassiker ist die Nutzung zu Werbezwecken. Du hast zum Beispiel auf ein Werbebanner mit einem tollen Produkt geklickt, aber nicht gekauft. Von nun an wirst du mit diesem Produkt quasi verfolgt und es wird dir auf ganz anderen Seiten plötzlich immer wieder dieses Produkt angezeigt. Ich persönlich freue mich meist darüber, kann aber verstehen, dass es manch einer lästig oder sogar etwas unheimlich findet.

Außerdem gibt es natürlich auch schwarze Schafe unter den Websitebetreibern, die mehr Daten erfassen, als sie eigentlich dürften. Und wie das immer so ist: Man will eigentlich gegen diese “schwarzen Schafe” vorgehen. Aber es trifft nun einmal auch alle anderen, die teilweise gar nicht wissen, dass sie da etwas analysiert haben und was sie genau an Daten erfasst haben. 

Gibt es dafür nicht einfach “einen Knopf”?

Die Technik einer Internetseite ist „unter der Haube“, also dort wo man als Seitenbesucher nicht hinkommt, ziemlich komplex. In meinem Artikel Deine Homepage als Schaltzentrale erkläre ich etwas näher, was deine Homepage eigentlich können muss und weshalb es nicht reicht nur eine „optisch hübsche Homepage“ zu haben. Es geht nicht nur um die Optik, sondern um eine Vielzahl nützlicher, gelegentlich aber auch unnützer Funktionen, von denen man manchmal gar nichts weiß. Denn vieles kann man eben nicht sehen, sondern es findet im Hintergrund statt.

Um die Cookies ausschalten zu können, muss man sie also erst einmal identifizieren und dann eine Technik einsetzen, welche das Ganze für den Seitenbesucher „anwendbar“ macht. Dabei kann es sogar passieren, dass wenn ein Seitenbesucher die Cookies deaktiviert, manche Teile der Homepage gar nicht mehr funktionieren, wie gewohnt. Deshalb gibt es dafür leider nicht einfach einen Knopf, den man umlegen kann. Man muss sich je nach Komplexität der Homepage genau anschauen, welche Technik für welchen Zweck eingesetzt wird und welche Funktionen gegebenenfalls daran hängen.

Lange Rede, kurzer Sinn!

Es besteht (leider) einmal wieder Handlungsbedarf für alle Homepagebesitzer.

1. Prüfung: Prüfen, welche Cookies eigentlich verwendet werden.

2. Technik-Check: In wie fern hat das Deaktivieren einzelner, verwendeter Cookies technische Auswirkungen auf den Betrieb der Homepage?

3. Alternativen: Falls es technische Auswirkungen/Fehler gibt, Suche nach technischen Alternativen oder Weglassen von einzelnen Funktionen.

4. Konfiguration eines Cookie-Plugins: Wenn alle relevanten Cookies identifiziert wurden, Auswahl einer technischen Lösung (Plugin) und Konfiguration, damit Seitenbesucher beim Aufrufen der Homepage die Wahl haben, welche Cookies sie beim Besuch deiner Homepage zulassen möchten.

Der Aufwand für dieses Prozedere hält sich bei den meisten von mir gebauten/betreuten WordPress-Seiten in Grenzen. ➽ Wenn du dazu Fragen hast, trage dich gerne mit einem Termin zu meiner Marketingsprechstunde am Freitag ein oder schreibe mir per E-Mail an sabine@cat-competence.de.